Reisebedingungen

Wichtige Hinweise

Reiseanmeldung und Bestätigung

Wir raten grundsätzlich zu einer frühzeitigen Anmeldung, da sehr oft Konzerte etc. in unseren Reisen mit eingeplant sind und wir diese sehr früh festlegen müssen. Uns erspart es dann in vielen Fällen erst Rücksprache mit Kartenbüros und Hotels zu nehmen. Gerade an Einzelzimmern haben wir immer einen sehr hohen Bedarf, weshalb sie sehr schnell ausgebucht sind.
Ihre Anmelde- und Reisebestätigung erhalten Sie in der Regel etwa acht Tage nach Eingang Ihrer Anmeldung. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Bitte beachten Sie unsere Tarife auf der letzten Seite unseres Hauptkataloges oder sprechen Sie uns darauf an bei Buchung.
Zudem erhalten Sie mit der Reisebestätigung den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsschein (s. a. unter „Insolvenzversicherung“). Nach Erhalt der Bestätigung und des Sicherungsscheines bitten wir Sie dann um eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtpreises und um die Zahlung von Karten in Höhe von 100% (bei Reisen mit Musikprogramm).

Visum

Für deutsche Staatsbürger besorgen wir ein nötiges Visum. Sollten Sie oder eine von Ihnen angemeldete Person nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, so weisen Sie uns unbedingt bereits bei der Reisebuchung darauf hin. Die Visumspflicht kann dann u. U. schon bei Reisen in der EU anfallen. Wir informieren Sie, wo Sie ein Visum beantragen können. Die Beantragung eines Visums für Gäste mit ausländischer Staatsbürgerschaft muss direkt vom Reisegast bei der entsprechenden Botschaft oder dem Konsulat vorgenommen werden.

Restzahlung

Die Restzahlung des Gesamtpreises ist bis spätestens drei Wochen vor Reisebeginn fällig.

Reiseleiter

Bei der Ausschreibung unserer Reisen haben wir unverbindlich den Namen des Reiseleiters angegeben. Die Reiseleiter sind für die Fahrten fest eingeplant und haben entsprechend auch zeitlich disponiert. Es kann aber immer einmal passieren, dass ein Reiseleiter kurzfristig aus schwerwiegendem Grund die Reise nicht übernehmen kann. Wir haben nur qualifizierte, langjährig erfahrene Reiseleiter, so dass wir immer für einen Ersatz sorgen können. Der kurzfristige Ausfall eines angekündigten Reiseleiters ist keine Leistungsminderung, die zum kostenfreien Rücktritt eines Reisegastes berechtigt.

Trinkgelder

Trinkgelder sind eine persönliche Angelegenheit und sind deshalb nicht im Reisepreis enthalten. Wenn Sie mit den Leistungen unseres Reiseleiters, des Busfahrers, des Servicepersonals etc. zufrieden waren, so freuen sich diese über ein Dankeschön am Ende der Reise.

Frühzeitige Buchung

Wir empfehlen Ihnen eine frühzeitige Buchung der Reise. Sie sichern sich dadurch die vorderen Plätze im Bus, da wir Platzreservierungen im Bus nach Eingang der Anmeldungen vornehmen. Bei vielen Reisen sind Karten für kulturelle Veranstaltungen enthalten. Diese Karten müssen häufig frühzeitig wieder zurückgegeben bzw. storniert werden. Es kann also bei einer kurzfristigen Anmeldung passieren, dass wir für Sie keine Karten mehr haben. Bei einem Wunsch für ein Einzelzimmer ist auf alle Fälle eine frühzeitige Buchung nötig, da der Anteil Alleinreisender bei Kulturreisen enorm hoch ist und Hotels nur in einem gewissen Verhältnis Kontingente mit Einzelzimmern abgeben.
Bitte beachten Sie auch unseren Hinweis „Zirkapreise bei Flugreisen“.

Sitzplatzwunsch

Eine frühzeitige Anmeldung sichert Ihnen einen besonderen Sitzplatzwunsch. Falls erforderlich kann ggf. bei den Einzelreisenden der freie Platz belegt werden. Wir setzen bei unseren Busreisen ab Deutschland nur Busse mit allem Komfort ein, also mit Toilette, Klimaanlage, Bordküche, Schlafsessel, Kühlschrank etc. Eine Rotation der Sitzplätze im Bus findet nicht statt. In allen Bussen herrscht striktes Rauchverbot.

Sitzplatzreservierung bei Flügen

Viele Fluggesellschaften bieten die Möglichkeit Sitzplätze zu reservieren. Diese Reservierung können wir für Sie unverbindlich bereits bei Buchung berücksichtigen. Bei einigen Fluggesellschaften sind Sitzplatzreservierungen nur gegen eine Gebühr möglich.

Anschlussflüge

Bei Flugreisen sollten Sie unbedingt gleich bei der Buchung oder spätestens nach Erhalt der Reisebestätigung Ihren Wunsch für einen Anschlussflug von einem anderen deutschen Flughafen angeben. Sie sichern sich dadurch die tariflich günstigsten Plätze. Zudem kann es Ihnen bei einer kurzfristigen Buchung passieren, dass wir keine Plätze mehr in der für Sie zeitlich besten Maschine bekommen. Sie vermeiden also auch bei einer frühen Buchung lange Wartezeiten am Flughafen.

Konzert- und Opernkarten

Häufig sind bei unseren Reisen kulturelle Veranstaltungen mit eingeschlossen. Berücksichtigen Sie bitte, dass die Karten meist lange im Voraus von uns gekauft werden müssen.
Bei manchen Karten ein Jahr zuvor!
Es kommen auf die Kartenpreise fast immer noch Vorverkaufsgebühren, die teilweise bis zu 35% betragen. In manchen Opernhäusern wie der Mailänder Scala o. Ä. sind die Kartenpreise ein Mehrfaches des aufgedruckten Preises. So stimmt der aufgedruckte Kartenpreis häufig nicht mit dem Ihnen berechneten Preis überein.
Wenn in unseren Reisen nur die Möglichkeit zum Besuch einer Veranstaltung angeboten wird, so bestätigen wir die Kartenbuchung nur unter Vorbehalt. Eine Reservierung der Karten nehmen wir erst dann vor, wenn die Durchführung der Reise gesichert ist.

Insolvenzversicherung

Der Gesetzgeber schreibt eine sog. Insolvenzversicherung für Reiseveranstalter vor, die Reisegäste beim Konkurs eines Veranstalters wieder sicher nach Hause bringt. Wir haben immer schon auf ein seriöses Geschäftsgebaren geachtet und alle Voraussetzungen für einen reibungslosen Reiseablauf gesichert. Für alle unsere Reisen sind unsere Teilnehmer ab der Reiseanmeldung mit einer Insolvenzversicherung abgesichert. Somit sind auch Ihre Anzahlungen abgesichert. Sie erhalten mit der Reisebestätigung einen sog. Sicherungsschein zugesandt.
Mainka Reisen GmbH ist bei Touristik-Versicherungs-Service GmbH, Borsteller Chausée 51, D-22453 Hamburg, Tel. 0049–40-24 42 880 unter folgender Vertragsnummer versichert: 11.30.235020. Die Touristik-Versicherungs-Service GmbH ist eine Tochtergesellschaft der Hanse-Merkur Reiseversicherungs AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg, Tel. 0049–40-537 99 360. Im Versicherungsfall wenden Sie sich an die Telefonnummer der Hanse-Merkur Reiseversicherungs AG.

Sonderwünsche

Gerne versuchen wir, Ihre Sonderwünsche wie z. B. Verlängerungen, Flugunterbrechungen o. ä. zu erfüllen. Diese Zusatzbuchungen sind häufig mit einem erheblichen Mehraufwand an Arbeitszeit und Kosten verbunden. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass wir für unseren Aufwand eine Bearbeitungsgebühr verlangen. Sie berechnet sich nach dem Aufwand, beträgt aber mindestens 25 Euro. Diese Regelung gilt aber nicht für Anschlussflüge und Hotelbuchungen in Würzburg. Diese Buchungen sind selbstverständlich gebührenfrei.

Beanstandungen

Wenn Sie einmal mit einem Essen oder Ihrem Hotelzimmer nicht zufrieden sind, so teilen Sie bitte sofort an Ort und Stelle unserem Reiseleiter den Mangel mit. Er ist verpflichtet für umgehende Abhilfe zu sorgen. Nach Ablauf einer Reise können wir für keine Verbesserung sorgen. Bitte teilen Sie uns schon bei Reisebuchung Unverträglichkeiten bzw. Allergien mit.

Verpflegung/Unverträglichkeiten

Falls Sie Allergiker oder Vegetarier sind oder Unverträglichkeiten bei Speisen haben (Laktoseintoleranz o. ä.), so geben Sie es uns bitte schon bei Anmeldung bekannt, damit wir die Hotels und Fluggesellschaften informieren können.

Mindest- und Maximalteilnehmerzahl

Unsere Reisen sind auf 15 Personen als Mindestteilnehmerzahl konzipiert. Mainka Reisen GmbH ist aber immer bemüht, eine Reise durchzuführen, auch wenn diese Zahl nicht erreicht wird, solange die Durchführung keinen großen wirtschaftlichen Verlust für Mainka Reisen darstellt. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf unsere Reisebedingungen (§7. b). Die maximale Gruppengröße liegt in der Regel bei 28 Personen.

Hotelkategorien

Die in dem Katalogtext angegebenen Hotelkategorien sind die landes-üblichen Kategorisierungen. Sie können in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich sein.

Eigenanreise bei Busfahrten

Sollten Sie bei unseren Busreisen Ihre Anreise an den Zielort selbst gestalten, so vergüten wir Ihnen 40 € für Ihren Kostenaufwand der An- und Rückreise. Treffpunkt mit der Reisegruppe ist in der Regel das Hotel.Diese Regelung gilt allerdings nicht, wenn Sie am ersten Reisetag unterwegs zum Zielort zusteigen.

Eigenanreise

Sie können die Anreise zum Reiseziel auch gerne individuell gestalten, d. h. Sie müssen nicht unbedingt in Würzburg die Reise beginnen. Bei selbstständiger Anreise trägt der Reiseteilnehmer alle anfallenden Kosten bis zum Treffpunkt mit der Gruppe im Hotel.
Buchen Sie Ihre eigene Anreise bitte erst, wenn sicher gestellt ist, dass die Reise stattfindet bzw. wenn Sie Ihre Reiseunterlagen von uns erhalten haben. Wir übernehmen bei individueller Anreise keine Haftungen für diesbezügliche Buchungen, wenn sie nicht mit uns abgestimmt wurden.

Transfer ab Würzburg und Schweinfurt zum Flughafen

Transfers ab Unterfranken zum Flughafen werden von uns bei einer Mindestteilnehmerzahl von 6 Personen mit einem eigenen Transferbus durchgeführt. Bei einer geringeren Personenzahl arrangieren wir für Sie einen Transfer mit einem gewerblichen Flughafenzubringer (Mehrpreis).

Abkürzungen
  • F = Frühstück
  • M = Mittagessen
  • A = Abendessen
  • (EZ=DZ) = Doppelzimmer zur Alleinbenutzung
Anreise nach Würzburg

Unsere Busreisen starten in der Regel in Würzburg. Wenn Sie daher nach Würzburg anreisen möchten, so reservieren wir Ihnen gerne ein Hotelzimmer.
Folgende Hotels bieten sich an:

Hotel Würzburger Hof

Kleines und feines Privathotel (garni) gegenüber dem berühmten Juliusspital und nahe dem Bahnhof.

Doppelzimmer: ab 136 €
Einzelzimmer:   ab   72 €
Parkhaus/Tag:            8 €

Hotel Maritim

Hotel direkt am Main mit à-la-carte-Restaurant Viaggio und nicht weit von unserer Abfahrtsstelle am Hauptbahnhof.

Doppelzimmer: ab 157 €
Einzelzimmer:   ab   133 €
Tiefgarage/Tag:   ab  10 €

Hotel Regina

3-Sterne-Hotel, direkt gegenüber des Hauptbahnhofs.

Doppelzimmer: ab 120 €
Einzelzimmer:   ab   72 €

Hotel Walfisch

Familiäres Mittelklassehotel direkt am Main mit guter Küche.

Doppelzimmer: ab 129 €
Einzelzimmer:   ab   98 €
Parkplatz/Tag:          10 €

Premium Economy Class bei Lufthansa

Bei außereuropäischen Flügen von Lufthansa haben Sie die Möglichkeit, die neue Premium Economy Class mit mehr Beinfreiheit zu buchen. Preise und Verfügbarkeit auf Anfrage.

Zirkapreise bei Flugreisen

Wir bekommen von den Airlines nur noch bis 3 Monate vor Abflug ein Kontingent gestellt. Bis dahin können wir Ihnen eine Preisgarantie geben.
Bei Buchungen kürzer als 3 Monate vor Abflug müssen wir Ihre Flüge zum Tagespreis bei den Fluggesellschaften einkaufen. Das kann u. U. erheblich teurer sein. Eine frühzeitige Buchung der Reise lohnt sich also auch aus diesem Grund.

Zeitreisen

Für unsere Gäste, die es etwas geruhsamer wünschen, empfehlen wir unsere Zeitreisen. Bei diesen Reisen haben wir immer ein Hotel mit einem großen Erholungswert gewählt. Die Besichtigungen sind meistens nur halbtags und nicht sehr anstrengend. Daher sind unsere Zeitreisen auch für Gäste geeignet, die nicht mehr so gut zu Fuß sind.

Hinweis für Personen mit eingeschränkter Mobilität

Wir müssen die Einschätzung Ihrer Gehstärke Ihnen überlassen. Bitte bedenken Sie aber, dass bei Ortsbesichtigungen ein gewisses Tempo erforderlich ist, damit unser Tagesprogramm bewältigt werden kann. Unsere Reiseleiter können daher auch im Interesse der gesamten Gruppe nicht auf die Behinderung eines Einzelnen Rücksicht nehmen. So sind z. B. Städtereisen mit vielen Laufstrecken verbunden. Wir müssen dabei auch um Ihr Verständnis bitten, dass eine Hilfeleistung für Gehhilfen wie Rollator o. ä. durch unseren Reiseleiter, den Busfahrer oder gar unsere Gäste nicht möglich ist. Für gehbehinderte Gäste empfehlen wir daher unsere Zeitreisen.

Kopfhörersystem

Bei Städte- und Ausstellungsreisen setzen wir das Kopfhörersystem „Quietvox“ ein. Bei den Führungen hören Sie unseren Reiseleiter über einen kleinen Kopfhörer, der auch für Hörgeräte geeignet ist. Das hat viele Vorteile. Bei den Stadtrundgängen kann Ihnen der Reiseleiter seine Erklärungen auch beim Gehen geben. In den Museen, die ja leider häufig wenig Sitzmöglichkeiten besitzen, können Sie auch einmal Platz nehmen und sich ausruhen, ohne auf die Erklärungen zu verzichten. In den Kirchen sorgen wir damit auch für die respektvolle Ruhe und unser Reiseleiter schont zudem seine Stimme.

Keine Zubucherreisen

Viele deutsche Reiseveranstalter legen aus wirtschaftlichen Gründen bei Fernreisen ihre Kunden mit anderen Gruppen zu großen Reisegruppen zusammen (sog. Zubucherreisen).
Wir pflegen eine andere Geschäftspolitik. Unsere Reisegruppen sind immer für sich, haben einen eigenen Reiseleiter und Bus und sind in der Teilnehmerzahl begrenzt!

Preiskorrekturen

Durch die Corona-Pandemie und den Ukraine-Krieg erleben wir z. Z. eine ansteigende Inflation. Fluggesellschaften und Busunternehmen erhöhen wegen gestiegener Energiekosten, Hotels und Restaurants wegen höherer Lebensmittelpreise und Personalmangel kurzfristig ihre Preise. Nicht alle steigenden Kosten können wir abfedern. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf §4 unserer Reisebedingungen.

Reiseliteratur

Die in unseren Leistungen angegebene Reiseliteratur ist unverbindlich. Es kann sein, dass einzelne Titel nicht mehr lieferbar sind. Wir versuchen in diesem Fall Ihnen einen gleichwertigen Reiseführer zu liefern.

Reisebedingungen

An dieser Stelle möchten wir Sie über die allgemeinen Reisebedingungen informieren, welche die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 651a ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches ergänzen und die Grundlage des Reisevertrages zwischen Ihnen, dem Reiseteilnehmer und dem Reiseveranstalter, bilden. Die Reisebedingungen entsprechen weitestgehend den aktuellen Empfehlungen des Deutschen Reiseverbandes e.V. (DRV) und beinhalten die neue Konditionen des Reiserechts, die ab 01. Juli 2018 gültig sind.
Mainka Reisen GmbH in Würzburg wird im folgenden Text als Reiseveranstalter bezeichnet.
Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter zu Stande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a — m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4 — 11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus:

1. Abschluss des Reisevertrages / Verpflichtung für Mitreisende

1.1. Für alle Buchungswege gilt:

a)Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.

b) Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

c) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung des Reiseveranstalters vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit der Reiseveranstalter bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine Vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde  innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.

d) Die vom Veranstalter gegebenen Vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 §3 Nummer 1, 3 — 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.

1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:

a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an.

b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch den Reiseveranstalter zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden eine Reisebestätigung schriftlich oder in Textform übermitteln.

1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet) gilt für den Vertragsabschluss:

a) Dem Kunden wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt erläutert.

b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit (Schaltfläche „ABBRECHEN“) zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.

c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben.

d) Soweit der Vertragstext vom Reiseveranstalter gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.

e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „UNVERBINDLICHE ANFRAGE SENDEN“ bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages unverbindlich an.

f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. (Eingangsbestätigung)

g) Die Übermittlung der Buchung (Reiseanmeldung) durch Betätigung des Buttons „UNVERBINDLICHE ANFRAGE SENDEN“ begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend seiner Buchung (Reiseanmeldung). Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters beim Kunden zu Stande, die schriftlich erfolgt.

1.4. Der Reiseveranstalter weist darauf hin, dass nach dem gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschlreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, Emails,), keine wiederrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch,  wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.

2. Bezahlung

2.1 Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises, maximal aber 1.000 € pro Reiseteilnehmer, zur Zahlung fällig. Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen, die Restzahlung spätestens 20 Tage vor Reiseantritt fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 7.b) oder 7.c) genannten Gründen abgesagt werden kann.

2.2 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl der Reiseveranstalter zur Ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.A. , 5.B., 5.C oder 5.D zu belasten.

3. Leistungsänderungen

3.1 Abweichungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

3.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte der Reiseveranstalter für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.

3.3. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.

3.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innherhalb einer vom Reiseveranstalter gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist
— entweder die Änderung anzunehmen
— oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten
— oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise angeboten hat.
Der Kunde hat die Wahl, auf die Mitteilung des Reiseveranstalters zu reagieren oder nicht. Wenn der Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter reagiert , dann kann er entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern ihm eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Wenn der Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf ist der Kunde in der Erklärung gemäß Ziffer 3.2 in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen.

3.5 Außerordentliche Umstände bei Kreuzfahrten:
Bei Hoch- und Niedrigwasserständen, Fahrverbot, Schleusendefekten etc. auf den für die Durchführung der Programme maßgeblichen Gewässern, ebenso bei Schiffsdefekten ohne Verschulden der Reederei, wird in Absprache mit dem Kapitän und dem Charterer ein Alternativ-Programm angeboten, bei dem Unterkunft und Verpflegung an Bord des Schiffes erfolgt. Vorbehalten bleiben die Bestätigungen der Liegeplätze durch die Hafenbehörden. Bei einer Absage wird die Reederei einen Alternativ-Liegeplatz im Rahmen der Möglichkeiten besorgen.
Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern.

4. Preisänderungen

4.1. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:

a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Reiseveranstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.

b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom Reisenden verlangen.

4.2. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

4.3. Bei einer Änderung der Mehrwertsteuer oder der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat.

4.4. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für den Reiseveranstalter nicht vorhersehbar waren.

4.5. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Reisende berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diesen Anspruch unverzüglich nach der Mitteilung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung diesem gegenüber geltend zu machen.

4.6. Die in 4 aufgeführten Kriterien für eine Preiserhöhung gelten auch für eine Preisminderung nach § 651f Abs. 4 BGB.

5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten

5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

5.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des Reiseveranstalters unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

5.3 Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirkt, welche auf verlangen des Kunden durch den Reiseveranstalter zu begründen ist. Der Reiseveranstalter hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen  unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwartenden Ersparnis von Aufwendungen und des Erwartenten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der  Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung  wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:

Bei Busreisen und Bahnreisen

innerhalb Europas:

  • Bis 43. Tag vor Reiseantritt – 15 %
  • Ab 42. bis einschließlich 31. Tag vor Reiseantritt – 25 %
  • Ab 30. bis einschließlich 15. Tag vor Reiseantritt – 50 %
  • Ab 14. bis einschließlich 8. Tag vor Reiseantritt – 60 %
  • Ab 7. bis einschließlich 1. Tag vor Reiseantritt – 70 %
  • Ab dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise – 80 %

--> Jeweils des Reisepreises

Bei Flugreisen
  • Bis 91. Tag vor Reiseantritt – 15 %
  • Ab 90. bis einschließlich 43. Tag vor Reiseantritt – 25 %
  • Ab 42. bis einschließlich 31. Tag vor Reiseantritt – 50 %
  • Ab 30. bis einschließlich 15. Tag vor Reiseantritt – 60 %
  • Ab 14. bis einschließlich 8. Tag vor Reiseantritt – 70 %
  • Ab dem 7. Tag vor Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise – 80 %

--> Jeweils des Reisepreises

Bei Pauschalreisen in Verbindung mit Kreuzfahrten und bei Exklusivreisen
  • Bis 91. Tag vor Reiseantritt – 15 %
  • Ab 90. bis einschließlich 43. Tag vor Reiseantritt – 40 %
  • Ab 42. bis einschließlich 31. Tag vor Reiseantritt – 50 %
  • Ab 30. bis einschließlich 15. Tag vor Reiseantritt – 70 %
  • Ab 14. bis einschließlich 8. Tag vor Reiseantritt – 80 %
  • Ab dem 7. Tag vor Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise – 90 %

--> Jeweils des Reisepreises

Konzert und Opernkarten

Wenn bei einer Reise die Karten im Reisepreis enthalten oder extra als Mehrpreis ausgewiesen sind, so ist eine Bestellung bei Reisebuchung verbindlich. Die Stornierungskosten sind in diesem Fall für die Karten 100%. Eventuelle Spielplan- oder Besetzungsänderungen berechtigen den Reisenden nicht zum Rücktritt von der Reise.

5.4. Dem Kunden bleibt in jedem Fall der Nachweis gestattet, die dem Reiseveranstalter zustehende angemessene Entschädigung sei wesentlich niedriger als die von ihm geforderte Entschädigungspauschale.

5.5. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651e BGB vom Reiseveranstalter durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Reiseveranstalter 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.

5.6. Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, konkret zu beziffern und zu begründen

5.7. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Umbuchungen sind grundsätzlich nur durch Rücktritt vom Reisevertrag (Stornierung) zu den in 5.A., 5.B., 5.C. oder 5.D. genannten Bedingungen und durch nachfolgende Neuanmeldung möglich.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistung

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung der Reiseveranstalter bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

a) Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten des Reiseveranstalters beruht. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.

b) Bis 21 Tage vor Reiseantritt
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen (15 Personen) oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Der Kunde wird in seiner Reisebestätigung auf die Mindestteilnehmerzahl und das Datum der spätesten Reiseabsage durch den Reiseveranstalter
hingewiesen

8. Aufhebung des Vertrages wegen unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen.
Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wird der Vertrag gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung.
Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung fallen dem Reiseveranstalter zur Last.

9. Haftung des Reiseveranstalters

9.1. Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
1. Die gewissenhafte Reisevorbereitung;
2. Die sorgfältige Auswahl und die Überwachung des Leistungsträgers;
3. Die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Reiseleistungen, sofern der Reiseveranstalter nicht gemäß Ziff. 3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat;
4. Die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen.

9.2. Der Reiseveranstalter haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person.

9.3. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Inszenierungen, Umbesetzungen oder Programmänderungen von kulturellen Vereanstaltungen wie Opern, Konzerte, Theateraufführungen etc.

10. Mitwirkungspflichten des Reisenden

10.1. Reiseunterlagen
Der Kunde hat den Reiseveranstalter zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb von zwei Wochen vor Reiseantritt erhält.

10.2. Mängelanzeige
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Soweit der Reiseveranstalter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.
Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter des Reiseveranstalters am Urlaubsort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. des Reiseveranstalters wird der Reisende in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Der Vertreter des Reiseveranstalters ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

10.3. Fristsetzung vor Kündigung
Will ein Kunde/Reisender den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

10.4. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung
Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt der Veranstalter dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Ubrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters bzw. dem Reiseveranstalter anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchst. a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.

11. Beschränkung der Haftung

11.1. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt

a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grobfahrlässig herbeigeführt wird oder

b) soweit ein Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt.

11.2. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.
Der Reiseveranstalter haftet jedoch

a) für Leistungen, welche die Beförderung des Reisenden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, oder

b) wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich geworden ist.

12. Geltendmachung von Ansprüchen: Adressat, Information über Verbraucherstreitbeilegung

12.1. Ansprüche nach den § 651i Abs. 3 Nr. 2, 4–7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung muss in schriftlicher Form erfolgen.

12.2. Der Reiseveranstalter weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass er nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für den Reiseveranstalter verpflichtend würde, informiert der Reiseveranstalter den Kunden hierüber in geeigneter Form. Der Reiseveranstalter weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

13. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.
Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren.
Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird.
Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot („Black List“) ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm

14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

14.1. Der Reiseveranstalter wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.

14.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

14.3. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

16. Reiseveranstalter

Mainka Reisen GmbH, Winterleitenweg 65 b in 97082 Würzburg ist eine im Handelsregister des Amtsgerichts Würzburg eingetragene Gesellschaft mit beschränkter Haftung (HRB 3247). Sitz der Gesellschaft ist Würzburg.

Informationen zur Pauschalreise

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs
(Gültig für Buchungen ab 01.07.2018)

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Mainka Reisen GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen Mainka Reisen GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

  • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
  • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
  • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
  • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
  • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
  • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
  • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
  • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
  • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
  • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
  • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
  • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Mainka Reisen GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit der HanseMerkur Reiseversicherung AG abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde (Kontaktdaten: HanseMerkur Reiseversicherung AG : Siegfried-Wedells-Platz 1; 20354 Hamburg; Tel. +49 (0) 40/53 79 93 60) kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Mainka Reisen GmbH verweigert werden.

Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de